Die Stadt Bayreuth ist in 39 Stadtdistrikte eingeteilt. In jedem ist ein ehrenamtlicher Distriktsvorsteher tätig, der auf Vorschlag der Stadtratsfraktionen bestellt wird und im Distrikt wohnen muss. Die Distriktsvorsteher werden für die Dauer der Sitzungsperiode des Stadtrats, also für sechs Jahre, bestellt. Eine wiederholte Berufung in das Ehrenamt ist zulässig.