- Meine Betreuten / Hilfesuchenden haben eine Pflegegrad. Kann ich bei JAZ über die Pflegekasse abrechnen?
Antwort: Um mit der Pflegekasse abrechnen zu können, muss eine Abtretungserklärung bei JAZ vorliegen. Das bedeutet, dass die Pflegebedürftigen dem Verein das Recht abtreten bei der Pflegekasse Dienstleistungen abrechnen zu dürfen.
- Meine Angehörigen haben einen Pflegegrad. Kann ich bei JAZ über die Pflegekasse abrechnen?
Antwort: Um mit der Pflegekasse abrechnen zu können, muss eine Abtretungserklärung bei JAZ vorliegen. Das bedeutet, dass die Pflegebedürftigen dem Verein das Recht abtreten bei der Pflegekasse Dienstleistungen abrechnen zu dürfen.
- Wofür können die 131 € Entlastungsbetrag verwendet werden?
Antwort: Nur für Dienstleistungen, wie z. B. Einkaufen, Begleitfahrten, Gesellschaft leisten etc.
- Bekomme ich Fahrtkosten erstattet?
Bei Abrechnung über die Pflegekasse ja, bei Standard-Abrechnung bitte mit den Senioren selbst klären. Das Büro weist die Senioren darauf hin.
- Wann wird mir mein Geld für die Hilfeleistung überwiesen?
Antwort: Die Abrechnung erfolgt Anfang jeden Monats für den vergangenen Monat. Das heißt bis Mitte des neuen Monats ist das Geld in der Regel auf Ihrem Konto.
- Wann muss ich die Leistungsnachweise abgeben?
Antwort: Möglichst bis zum 2. Tag des Folgemonats. Achten Sie bitte auf vollständige Angaben bzw. Eintragungen, wie Name, Adresse, Zeit, Datum, km und UNTERSCHRIFT des Hilfesuchenden.
- Wo muss ich die Leistungsnachweise abgeben?
Antwort: Sie können die Leistungsnachweise entweder in den Briefkasten werfen oder per Mail schicken (
- Bin ich als Helfer bei einem Einsatz versichert?
Antwort: Ja, Sie sind über die Berufsgenossenschaft der Wohlfahrtspflege unfallversichert sowie haftpflicht- und teilkaskoversichert mit Selbstbeteiligung. Voraussetzung: sofortige Meldung an das Büro, um eine Unfallanzeige zu stellen.
- Wie viel darf ich steuerfrei dazuverdienen?
Antwort: Jeder Bundesbürger darf 3.300 € steuerfrei (Übungsleiterpauschale) pro Kalenderjahr dazuverdienen. Alles, was über diesen Betrag hinausgeht muss versteuert werden. Bei Sonderfällen sprechen Sie bitte mit Ihrem Finanzamt.
- Wie hoch ist der zeitliche Aufwand?
Antwort: Das ist abhängig davon, wie viel Zeit Sie zur Verfügung stellen möchten.
- Gibt es feste Arbeitszeiten oder kann ich mir die Zeit frei einteilen?
Antwort: Das sprechen Sie mit den Senioren selbst ab.