• Meine Betreuten / Hilfesuchenden haben eine Pflegegrad. Kann ich bei JAZ über die Pflegekasse abrechnen?

Antwort: Um mit der Pflegekasse abrechnen zu können, muss eine Abtretungserklärung bei JAZ vorliegen. Das bedeutet, dass die Pflegebedürftigen dem Verein das Recht abtreten bei der Pflegekasse Dienstleistungen abrechnen zu dürfen. 

  • Meine Angehörigen haben einen Pflegegrad. Kann ich bei JAZ über die Pflegekasse abrechnen? 

Antwort: Um mit der Pflegekasse abrechnen zu können, muss eine Abtretungserklärung bei JAZ vorliegen. Das bedeutet, dass die Pflegebedürftigen dem Verein das Recht abtreten bei der Pflegekasse Dienstleistungen abrechnen zu dürfen. 

  • Wofür können die 131 € Entlastungsbetrag verwendet werden?

Antwort: Nur für Dienstleistungen, wie z. B. Einkaufen, Begleitfahrten, Gesellschaft leisten etc. 

  • Bekomme ich Fahrtkosten erstattet?

Bei Abrechnung über die Pflegekasse ja, bei Standard-Abrechnung bitte mit den Senioren selbst klären. Das Büro weist die Senioren darauf hin. 

  • Wann wird mir mein Geld für die Hilfeleistung überwiesen?

Antwort: Die Abrechnung erfolgt Anfang jeden Monats für den vergangenen Monat. Das heißt bis Mitte des neuen Monats ist das Geld in der Regel auf Ihrem Konto. 

  • Wann muss ich die Leistungsnachweise abgeben?

Antwort: Möglichst bis zum 2. Tag des Folgemonats. Achten Sie bitte auf vollständige Angaben bzw. Eintragungen, wie Name, Adresse, Zeit, Datum, km und UNTERSCHRIFT des Hilfesuchenden. 

  • Wo muss ich die Leistungsnachweise abgeben?

Antwort: Sie können die Leistungsnachweise entweder in den Briefkasten werfen oder per Mail schicken (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.). 

  • Bin ich als Helfer bei einem Einsatz versichert?

Antwort: Ja, Sie sind über die Berufsgenossenschaft der Wohlfahrtspflege unfallversichert sowie haftpflicht- und teilkaskoversichert mit Selbstbeteiligung. Voraussetzung: sofortige Meldung an das Büro, um eine Unfallanzeige zu stellen. 

  • Wie viel darf ich steuerfrei dazuverdienen?

Antwort: Jeder Bundesbürger darf 3.300 € steuerfrei (Übungsleiterpauschale) pro Kalenderjahr dazuverdienen. Alles, was über diesen Betrag hinausgeht muss versteuert werden. Bei Sonderfällen sprechen Sie bitte mit Ihrem Finanzamt.  

  • Wie hoch ist der zeitliche Aufwand?

Antwort: Das ist abhängig davon, wie viel Zeit Sie zur Verfügung stellen möchten. 

  • Gibt es feste Arbeitszeiten oder kann ich mir die Zeit frei einteilen?

Antwort: Das sprechen Sie mit den Senioren selbst ab.